Schutzstatus

Die Externsteine liegen im gleichnamigen Naturschutzgebiet (NSG) „Externsteine“.

Was ist ein Naturschutzgebiet?

Naturschutzgebiete werden ausgewiesen
• zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten;
• aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder
erdgeschichtlichen Gründen oder
• wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils erforderlich ist.
(Landschaftsgesetz NRW).

Für die Externsteine mit ihrer Umgebung treffen alle drei Kriterien zu.

Konsequenzen

In Naturschutzgebieten gilt ein so genanntes absolutes Veränderungsverbot. Es sind „alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können“ (Landschaftsgesetz NRW).

Besonderheiten des Naturschutzgebietes

Das NSG Externsteine zeichnet sich besonders aus durch:

• Bergheiden mit Wacholder,
• kleinflächige Hangmoore,
• ehemaligen Hudewald mit Alteichen,
• Bach-Erlen-Eschenwald,
• Felsgruppe aus hartem Osning-Sandstein (Externsteine)

Ausdehnung des Naturschutzgebietes

Das NSG "Externsteine" umfasst ein nahezu vollständig bewaldetes Gebiet östlich von Horn mit den Bergrücken Bärenstein und Knickenhagen sowie dem Wiembecketal mit den eigentlichen Externsteinen. Das Gebiet ist ca. 127 ha groß.

Es wird begrenzt: im Nordwesten durch die Siedlung Holzhausen, im Südosten durch die Bundesstraße 1, im Osten teilweise durch den Schliepsteinweg, im Westen durch die Talräume östlich des Bärensteins und Knickenhagens.

Weblinks

Wikipedia-Artikel "Naturschutzgebiet"

Nähere Informationen zum NSG Externsteine auf der Seite des Kreises Lippe:

Landschaftsplan Nr. 10 Horn-Bad Meinberg/Schlangen-Ost

Biologische Station Lippe